BETRIEBS- UND UNTERKUNFTSORDNUNG

Diese Betriebs- und Unterkunftsordnung (weiter nur „Ordnung“) basiert auf der allgemein verbindlichen Verordnung Nr. 1/2025 der Gemeinde Karlovice und gilt für die Unterkunft und den Aufenthalt im Autocamp Sedmihorky, v.o.s.

Die Ordnung ist für alle Gäste und Besucher des Camps verbindlich.

Ankunft, Unterbringung und Bezahlung:

1. Mit der Bezahlung des Aufenthaltes erklärt der Gast, dass er die Campingplatzordnung zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet, sie einzuhalten. Im Falle eines groben Verstoßes gegen diese Ordnung kann dem Gast oder Besucher der Aufenthalt mit sofortiger Wirkung untersagt werden und er kann von einem Mitarbeiter des Campingplatzes oder des Sicherheitsdienstes ohne Erstattung des Preises vom Gelände verwiesen werden. Das Fahrzeug des verwiesenen Gastes wird ebenfalls auf Kosten des Gastes abgeschleppt.

2. Das Autocamp Sedmihorky v.o.s. kann nur Gäste aufnehmen, die ordnungsgemäß angemeldet sind. Zu diesem Zweck ist der Gast verpflichtet, dem Personal des Autocamp Sedmihorky v.o.s. bei seiner Ankunft ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

3. Der Gast ist verpflichtet, die Preise für die Unterkunft und die erbrachten Dienstleistungen gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen. Die Preisliste für die vorübergehende Unterbringung und andere Dienstleistungen ist an der Rezeption erhältlich.

4. Autocamp Sedmihorky v.o.s. behält sich das Recht vor, einem Gast die Unterkunft zu verweigern, der offensichtlich betrunken oder berauscht ist, sich in einem schmutzigen und unhygienischen Zustand befindet oder sich aggressiv oder anderweitig unangemessen verhält. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kaution oder auf Schadensersatz.

5. Gäste, die an ansteckenden Krankheiten leiden, können nicht untergebracht werden.

6. Einchecken. Eine spätere Check-in-Zeit muss ausdrücklich im Voraus vereinbart werden. Die Check-in-Zeit für Chalets, Hütten, Mobilheime, Tipi-Zelte und Chalet-Zelte beginnt um 15:00 Uhr des vereinbarten Tages. Die Frist für die Unterbringung mit dem eigenen Wohnwagen beginnt um 13.00 Uhr, und mit dem eigenen Zelt kann man jederzeit übernachten (sofern die Kapazität des Campingplatzes dies zulässt). Falls ein Gast nicht während der Öffnungszeiten der Rezeption (die auf der Website veröffentlicht sind) anreisen kann, muss er die Rezeption im Voraus informieren, damit die Schlüsselübergabe rechtzeitig organisiert werden kann. Zu diesem Zweck kann auch der Online-Check-in genutzt werden.

7. Wenn der Gast ohne vorherige Reservierung anreist, muss er den Reservierungs- und Stornierungsbedingungen, die auf der Website https://www.campsedmihorky.cz/de/buchungs-und-stornierungsbedingungen aufgeführt sind, zum Zeitpunkt der Buchung zustimmen.

Regeln für den Aufenthalt auf dem Campingplatz:

8. Von 23:00 bis 6:00 Uhr ist das Eingangstor GESCHLOSSEN.

9. Es ist notwendig, tagsüber die Ruhe im Objekt zu bewahren und andere Gäste nicht durch Schreien, lautes Singen, übermäßige Verstärkung der wiedergegebenen Musik usw. zu stören.

10. Die Verwendung von Lautsprechern oder anderen lärmenden Geräten, die andere Gäste stören können, ist auf dem Campingplatz verboten. Wenn das Gerät erlaubt ist, muss seine Lautstärke so eingestellt werden, dass es die Ruhe der anderen Besucher des Campingplatzes nicht gefährdet.

11. Die Gäste sind dafür verantwortlich, das Personal über Probleme mit lauten Geräten, die die Ruhe auf dem Campingplatz stören könnten, zu informieren.

12. Der Gast darf nur zwischen 8:00 und 23:00 Uhr fremde Personen (Besucher) empfangen.

13.  Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Hütten und anderen Gemeinschaftsbereichen des Autocamps zu lassen.

14. Es ist verboten, eigene Funksignale im 2,4 GHz- und 5 GHz-Band sowie auf der PMR 446- Personal Mobile Radio-Frequenz bei 446 MHz von eigenen Geräten aus zu senden (z.B. Radiosender, WIFI-Router-Funkgeräte oder die Einrichtung eigener WI-FI-Hotspot-Lösungen).

15. das Fliegen von Drohnen und das Starten von Motorbooten auf dem Teich Bažantník ist verboten.

16.  Es besteht ein Verbot der ungerechtfertigten Bewegung von Motor- und Elektrofahrzeugen (Quads, Motorräder, Traktoren, Autos usw.) auf dem Gelände, ausgenommen bei der An- und Abfahrt vom Gelände. Das Verbot gilt auch für elektrische und motorisierte Kinderfahrzeuge. Das Überholen, die Benutzung von akustischen Signalen und das Laufenlassen von Motoren ohne Grund ist nicht gestattet.

17.  Das Gelände des Autocamps Sedmihorky darf nur auf den Zufahrtsstraßen befahren werden und das Parken ist nur auf reservierten Plätzen möglich. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch das Parken auf nicht reservierten Plätzen entstehen. In den Monaten Juli und August ist die Einfahrt für Nicht-Anwohner verboten, außer für Besucher, die nach vorheriger Absprache mit der Rezeption auf ausgewiesenen Plätzen parken müssen.

18. Das Feuermachen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

19. Der Gast ist verpflichtet, bei der Benutzung von Grills und Feuerstellen die Brandschutzvorschriften zu beachten, insbesondere darauf zu achten, dass das Feuer nicht gefährdet wird (z.B. starker Wind, trockenes Gras).

20. Die Verwendung von offenem Feuer in der Nähe von Zelten, Wohnwagen, Hütten oder Wäldern ist verboten. Der Gast haftet für die Einhaltung dieser Vorschriften und für Schäden, die durch die Verletzung der Brandschutzvorschriften entstehen.

21. Abholzung oder andere Schäden an der Natur sind strengstens verboten.

Unterbringung in Hütten und anderen Gebäuden:

22. Der Schichtleiter des Autocamps wird dem Gast eine Hütte zuweisen oder den Platz für das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens auf der Karte des Geländes zeigen. Der Gast ist verpflichtet, das Verbot des Aufstellens von Zelten und Unterständen außerhalb der für Zelte vorgesehenen Plätze zu beachten. Es ist verboten, zwischen den Hütten Unterstände und Zelte aufzustellen.

23. Bei Unterbringung in einem Sieben-Bett-Häuschen des Typs Karina oder Flora oder in einem Mobilheim ist der Gast verpflichtet, am Tag der Ankunft die in jedem Häuschen ausgehängte Inventarliste zu überprüfen und eventuelle Differenzen unverzüglich an der Rezeption zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt, und der Gast muss etwaige Differenzen vor Ort bezahlen.

24. Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Hauses stets das Licht auszuschalten und die Fenster und Türen zu schließen. Am Ende des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne abzudrehen, die Heizung abzustellen und den Kühlschrank auszustecken.

25. Beantragt der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts, so kann die Autocamp-Schichtleitung den Gast, sofern dies im Hinblick auf spätere Buchungen möglich ist, unterbringen oder ihm eine andere als die ursprünglich untergebrachte Wohneinheit anbieten.

26 Wenn ein Gast im Voraus ein Doppelchalet bestellt und seine Bestellung bestätigt wird, wird ihm nur das Doppelchalet in Rechnung gestellt, auch wenn die Autocamp-Schichtrezeption ihn in einem Mehrbett-Chalet unterbringt. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Bestätigung einer Bestellung für ein Dreibett-Chalet, wenn der Gast in einem Chalet mit mehr Betten untergebracht ist (gilt nicht für die Chalets Karina und Flora).

27. In besonderen Fällen kann das Autocamp dem Gast eine andere als die vereinbarte Unterkunft anbieten, sofern diese nicht wesentlich von der bestätigten Buchung abweicht.

28. Für die Aufbewahrung von Fahrrädern ist ein versicherter Abstellraum reserviert. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot ist der Gast verpflichtet, eine Strafe von 500 CZK zu zahlen. Ist der Gast nicht bereit, die Strafe zu zahlen, hat Autocamp das Recht, den Aufenthalt ohne Rückerstattung vorzeitig zu beenden.

29. In den Kabinen oder Gemeinschaftsräumen des Autocamps darf der Gast ohne Zustimmung der Autocamp-Leitung keine Geräte verschieben, Reparaturen oder Eingriffe in das elektrische System vornehmen. Netzwerk oder andere Installationen vornehmen. Auch das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer (brennende Kerzen usw.) sind in diesen Bereichen nicht gestattet.

30.  Im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung ist der Gast verpflichtet, die Rezeption unverzüglich zu informieren, damit entsprechende Reparaturmaßnahmen ergriffen werden können.

31. Das Zelten auf einem Wohnwagenplatz ist nur möglich, wenn ein Wohnwagen oder Wohnmobil auf diesem Wohnwagenplatz vorhanden ist.

32. Die Beschädigung des Rasens, z.B. zum Aufstellen eines Wohnwagens oder zur Umzäunung eines Zeltes mit einem Graben oder auf andere Weise, ist nicht gestattet.

33. Hunde und andere Tiere können untergebracht werden, sofern der Eigentümer auf Verlangen einen Nachweis über den Gesundheitszustand des Tieres vorlegt und die Kennnummer des Tieres beim Einchecken mitteilt. Der Eigentümer ist für den Hund oder das andere Tier während des gesamten Aufenthalts verantwortlich. Der Preis für die Unterbringung von Tieren wird gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Hunde nicht frei herumlaufen und einen Maulkorb tragen. Hunde sind am Strand nicht erlaubt. Das Baden und Waschen von Hunden im Teich ist im Autocamp Sedmihorky ebenfalls verboten. Der Besitzer ist auch verpflichtet, die Exkremente seines Hundes oder anderer Tiere zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind auf dem gesamten Gelände Plastiktüten und Mülleimer aufgestellt.

Abreise, Auschecken:

34. Check-out in Chalets, Mobilheimen, Abschlagplätzen und Chalet-Zelten (im Folgenden als Chalets usw. bezeichnet): Der Gast hat das Recht, die Hütte usw. für den mit der Rezeption vereinbarten und ordnungsgemäß bezahlten Zeitraum zu nutzen. Am letzten Tag des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, die Hütte usw. zu räumen und die Schlüssel bis spätestens 10.00 Uhr an der Rezeption von Autocamp zurückzugeben.  Wenn der Gast die Hütte usw. erst nach 10.00 Uhr räumt, kann die Autocamp-Rezeption dem Gast den folgenden Tag in Rechnung stellen.

35. Gäste mit Wohnwagen auf Wohnwagenplätzen sind verpflichtet, das Gelände bis 11:30 Uhr zu verlassen, Gäste mit eigenen Zelten und Autos bis 14:00 Uhr. Gäste, die vor 6:00 Uhr einchecken, müssen die Kosten für die vorherige Übernachtung tragen. Verlässt ein Gast einen Wohnwagenplatz nach 11.30 Uhr oder einen Stellplatz nach 14.00 Uhr, kann der Rezeptionist der Autocamp-Schicht den Gast für den nächsten Tag in Rechnung stellen.

Aktivitäten, Spielplätze und Sicherheit:

36. Das Schwimmen im Teich Bažantník ist auf eigene Gefahr erlaubt. Autocamp Sedmihorky v.o.s. ist nicht verantwortlich für eventuelle Verletzungen oder Gesundheitsschäden. Das Wasser wird regelmäßig durch das Gesundheitsinstitut in Liberec kontrolliert.

37. Ballspiele und andere Sportarten dürfen nur auf dem Spielplatz oder den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden. Alle sportlichen Aktivitäten auf dem Gelände des Autocamp Sedmihorky werden von den Gästen auf eigene Gefahr ausgeübt. Autocamp Sedmihorky v.o.s. haftet nicht für eventuelle Verletzungen oder Gesundheitsschäden.

38. Kinder dürfen die Spielplätze (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste usw.) nur in Anwesenheit eines Erwachsenen (Elternteil, Lehrer usw.) benutzen. Autocamp Sedmihorky v.o.s. haftet nicht für eventuelle Verletzungen oder Gesundheitsschäden.

39. Die Eltern sind für die Kinder in der Sommerkreativecke und für die Kinder während der Ferienprogramme verantwortlich.

Reklamationen und Kommunikation:

40. Beschwerden der Gäste oder Verbesserungsvorschläge werden von der Empfangsdame der Schicht entgegengenommen.

41. Jeder Gast hat das Recht auf einen anonymen Zufriedenheitsfragebogen, der an der Rezeption des Autocamp Sedmihorky erhältlich ist. Der ausgefüllte Fragebogen kann in den Kasten an der Rezeptionstür eingeworfen oder dem Schichtmitarbeiter an der Rezeption übergeben werden.

Regeln für Notsituationen und Sicherheit:

42. Im Falle einer Krankheit oder Verletzung eines Gastes wird der Rezeptionist der Autocamp-Schicht helfen, erste Hilfe oder einen eventuellen Transport ins Krankenhaus zu organisieren.

43. Im Falle von Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Brände, Stürme) oder anderen gefährlichen Situationen ist der Gast verpflichtet, den Anweisungen des Personals des Autocamps Sedmihorky Folge zu leisten.

44. Der Gast ist verpflichtet, die Gefahrenhinweise zu beachten und das Personal im Falle einer vermuteten Notsituation zu informieren.

45. Das Autocamp Sedmihorky v.o.s. hat einen Evakuierungsplan, der an der Rezeption ausliegt. Die Gäste sind verpflichtet, diesen Plan zu befolgen und auf Anweisung des Personals zu evakuieren.

46. Autocamp Sedmihorky v.o.s. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums des Gastes, es sei denn, es handelt sich um einen Mitarbeiter von Autocamp Sedmihorky. Die Gesellschaft Autocamp Sedmihorky v.o.s. haftet nur für die in Verwahrung genommenen Gegenstände (Geld, Schmuck, andere Wertsachen oder das in Verwahrung genommene Fahrrad). Kein Bereich auf dem Gelände des Autocamp Sedmihorky ist ein bewachter Parkplatz. Autos oder andere Transportmittel, die sich auf dem Gelände befinden, werden nicht bewacht, deshalb haftet Autocamp Sedmihorky nicht für eventuelle Schäden oder Diebstahl.

Organisation von privaten Veranstaltungen und Treffen:

47. Gäste, die private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Partys) organisieren wollen, müssen dies bei der Buchung angeben und die Genehmigung der Campingplatzleitung einholen.

48. Private Veranstaltungen sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und unter den von der Rezeption festgelegten Bedingungen erlaubt.

49. Die Anzahl der Gäste bei privaten Veranstaltungen darf die Kapazität des reservierten Raums nicht überschreiten. Die Gäste sind dafür verantwortlich, die Regeln des Campingplatzes während solcher Veranstaltungen einzuhalten, einschließlich des Verbots von übermäßigem Lärm.

 

Gültig ab 1.6.2025